Italien Reisen

Auto- und Camper Ferien in Italien: Das musst du wissen

Für viele Schweizer Urlauber ist Italien die Feriendestination schlechthin – kein Wunder, ist es mit dem Auto doch nur einen Katzensprung entfernt. Blick sagt, was du bei Autoferien in Italien beachten musst.

Was muss ich im Auto dabeihaben?

Für Ferien in Italien dürfen Pannendreieck und eine Warnweste pro Person im Auto nicht fehlen. Erste-Hilfe-Ausrüstung und Feuerlöscher sind nicht obligatorisch, werden aber empfohlen. Dafür muss der CH-Kleber am Heck angebracht sein, sonst droht eine Busse!

Wichtig für Wohnwagen und Wohnmobile ab 3,5 Tonnen: Du brauchst reflektierende Geschwindigkeitsaufkleber. Für die Autobahn einen 80-km/h-Kleber, ausserorts einen 70-km/h-Kleber. Im Normalfall müssen beide angebracht werden – der 80er-Kleber am Heck rechts, der 70er-Kleber links. Die Kleber sind in den meisten Einkaufszentren erhältlich.

Derzeit egal, aber als Erinnerung für die Skiferien: Im Winter sind in verschiedenen Regionen Italiens Winterreifen (oder aber Ketten an Bord des Fahrzeugs) obligatorisch, unabhängig von den jeweiligen Wetter- und Strassenverhältnissen.

Wie fahren Kinder mit?

Kinder bis 36 Kilo Gewicht, unter 12 Jahren und unter 1,50 Meter Körpergrösse müssen in einer angemessenen Rückhaltevorrichtung sitzen. Das kann ein Kindersitz, eine Babyschale oder eine Sitzerhöhung sein. Bei Kleinkindern unter 9 Kilo ist eine rückwärtsgerichtete Babyschale vorgeschrieben. Wenn das Kind auf dem Vordersitz befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.

Seit 7. November 2019 müssen Kindersitze in Italien zudem mit Alarmsystemen ausgestattet sein. Sie sollen verhindern, dass Kinder im Auto vergessen werden. Die Regel gilt nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge und für Personen mit Wohnsitz in Italien. Doch Achtung bei einem in Italien gemieteten Auto: Dort empfiehlt es sich, im Voraus zu überprüfen, ob die Vorschrift eingehalten wird.

Wo liegt die Alkoholgrenze?

Die Alkoholgrenze liegt in Italien grundsätzlich bei 0,5 Promille. Vorsicht, Neulenker: Wer den Führerausweis weniger als drei Jahre besitzt oder unter 21 Jahre alt ist, muss sich an die strengere Vorschrift für Berufschauffeure halten. Für diese gilt 0,0 Promille.

Ladestationen für E-Autos?

Die Ladeinfrastruktur ist vor allem im Norden gut ausgebaut, im Süden sollten E-Mobilisten ihre Route hingegen anhand der Lademöglichkeiten planen. Entlang der Autobahnen befinden sich Schnellladestationen an Ein- und Ausfahrten, jedoch nicht an den Raststätten unterwegs. Um zu laden, muss man deshalb die Autobahn verlassen. Gut zu wissen: Das italienische Wort für Ladestation heisst «stazione di ricarica».

Wie schnell darf ich fahren?

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für Autos und Motorräder innerorts 50, ausserorts 90 km/h, auf Autostrassen 110 und auf der Autobahn 130 km/h. Bei Regen darf auf Autobahnen maximal 110 km/h gefahren werden. Auf städtischen Autobahnen sind gemäss Beschilderung 70 km/h erlaubt. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gilt ausserorts und auf Autostrassen 80 km/h (Anhänger 70 km/h) und auf Autobahnen Tempo 100 (Anhänger 80 km/h).

Auch bei der Geschwindigkeit gibts für Neulenker, die den Führerausweis weniger als drei Jahre besitzen, eine Sonderregel: Sie dürfen auf Autostrassen maximal 90, auf Autobahnen 100 km/h schnell fahren.

Handy am Steuer?

Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt und auch nicht in der Hand gehalten werden – sonst droht eine Busse von 165 Euro und 5 Punkten! Wird eine solche Verletzung zweimal über einen Zeitraum von zwei Jahren begangen, wird der Führerschein für 1 bis 3 Monate eingezogen.

Telefonieren per Freisprecheinrichtung oder Kopfhörer-Stöpsel (nur in einem Ohr) ist erlaubt, solange der Fahrer die Kontrolle übers Auto behält und auf den Verkehr achtet.

Spezielle Regelungen?

In vielen Städten Italiens wie Bologna, Florenz, Genua, Mailand oder Rom gibts Fahrverbots- und Umweltzonen, deren Regeln stark variieren. Motorisiert reisende Touristen, die in einem Hotel innerhalb einer solchen Zone übernachten, sollten sich vorab und direkt beim Hotel betreffend einer zeitweiligen Einfahrtsgenehmigung informieren. Die Bussen aufgrund nicht berechtigter Einfahrt in eine Zone mit Verkehrseinschränkungen sind hoch. Sie schwanken zwischen 80 und 335 Euro. Eine Übersicht über Italiens Fahrverbots- und Umweltzonen finden Sie auf der Website des TCS.

Im Auto gilt Rauchverbot, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren.

Hunde müssen generell angeschnallt werden, wenn sie auf den Sitzen mitfahren, sonst drohen Busse oder Anzeige. Sind sie in einer Box im Kofferraum dabei, muss diese sicher befestigt sein.

Alt, aber gilt noch: Bei einem Schild mit schwarzem Posthorn auf rot-weissem Grund zum Beispiel an schmalen Bergstrassen muss für Linienbusse ausgewichen werden – wie in der Schweiz.

Vom 16. Mai bis zum 14. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese mindestens für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zugelassen sind (Geschwindigkeitsindex).

Spezielle Regelung für Zweiradfahrer: Bei Schnee oder Eis auf der Strasse herrscht ein Fahrverbot für Motorrad, Scooter oder Mofa.

Mautgebühren?

Das Befahren von Italiens Autobahnen ist kostenpflichtig. Der Tarif variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Preiskategorien gibts auf italienisch oder englisch unter www.autostrade.it

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

Viacard: Die Prepaid-Karte für Italien kann an allen gebührenpflichtigen Zahlschranken oder Autobahn-Ausfahrten benutzt werden und vereinfacht das Zahlungsverfahren. Viacard-Besitzer dürfen eigens hierfür gekennzeichnete Abfertigungsspuren befahren. Die Viacard kann bei den meisten Kontaktstellen des TCS gekauft werden. Weitere Infos zur Viacard finden sie hier.

Telepass: Mit dem Transpondersystem «Telepass» kann man ohne Anhalten an den mit gelben Zeichen signalisierten Durchgängen durchfahren. Das Telepassgerät kann bei vielen Kontaktstellen des TCS gemietet werden. Weitere Infos zum Telepass finden Sie hier.

Free Flow: Bei Free Flow wird jedes Fahrzeug automatisch ohne Anhalten bei der Durchfahrt registriert. Der fällige Betrag wird auf Basis des Nummernschilds und des Fahrzeugtyps berechnet. Weitere Infos zu Free Flow gibts hier.

Bargeld oder gängige Kreditkarte

Wie läufts mit dem Camping?

Wildes Campen ist wie in der Schweiz grundsätzlich verboten. Mit Erlaubnis des Grundbesitzers dürfen Sie auf privatem Gelände aber campieren. Eine Übersicht dazu gibts unter folgendem Link: www.gardensharing.it

Im Notfall

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Die Gemeindepolizei (Polizia Municipale) oder Strassenpolizei (Polizia Stradale) kann hinzugezogen werden, um einen Schadenbefund zu erstellen. Die Carabinieri können je nach Situation den Einsatz ablehnen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen (112 und/oder 118) und – für Inhaber des ETI-Schutzbriefs – die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. Die Feuerwehr hat die Nummer 115.

Letzte Aktualisierung Sonntag 28. April 2024

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